EU-Datenschutzgrundverordnung 2018: Ab jetzt Beratung bei GRAEF IT!

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung kommt 2018 und das bereits im Mai. Höchste Zeit also, sich mit den Inhalten der neuen Datenschutzrichtlinie auseinanderzusetzen. Wir bieten ab jetzt ein umfassendes Datenschutz-Consulting für Unternehmen in Berlin und Brandenburg. Doch zunächst ein Überblick über die wichtigsten Eckdaten zur EU-DSGVO 2018:

Für Unternehmen: Das zählt ab nächstem Jahr in Sachen Datenschutz

Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung 2018 (DSGVO) wird der Umgang mit personenbezogenen Daten erstmalig europaweit geregelt. Das ist auch dringend nötig, denn durch die voranschreitende Digitalisierung hat der Datenverkehr zwischen öffentlichen und privaten Akteuren sowie Unternehmen deutlich zugenommen. Ziel der DSGVO ist es, die Rechte von Einzelpersonen zu stärken. Dafür werden Unternehmen und Organisationen beim Umgang mit personenbezogenen Daten stärker in die Pflicht genommen. Gleichzeitig erhalten die Aufsichtsbehörden umfangreichere Befugnisse und nicht zuletzt drohen Unternehmen bei Verstößen drastische Sanktionen in Form von hohen Bußgeldern.

Die Übergangsfrist endet in wenigen Wochen

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist bereits im Mai 2016 in Kraft getreten. Unternehmen aller Branchen und Größen sind dazu aufgerufen, ihre internen Abläufe und Verfahren an die Vorgaben der neuen Richtlinie anzupassen. Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, muss sich in Zukunft an die neue DSGVO halten. Dank einer zweijährigen Übergangsfrist ist dafür noch bis zum 25. Mai 2018 Zeit. Unternehmen müssen in Zukunft unter anderem

  • eine ausdrücklich erteilte Einwilligung über die Aufnahme und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von jeder betroffenen Person vorweisen können.
  • organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dazu zählen beispielsweise die Verschlüsselung und sichere Speicherung von personenbezogenen Daten.
  • bei der Erhebung von Daten umfangreiche Informationen über die Rechtsgrundlage, den Umgang mit den Daten sowie die Rechte der betroffenen Person bereitstellen.
  • betroffene Personen umgehend benachrichtigen, falls sich eine Datenpanne ergibt.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Doch was ist mit personenbezogenen Daten eigentlich genau gemeint? Unter diesen Begriff fallen in erster Linie Kundeninformationen, wie beispielweise Name, Anschrift, Datum und Ort der Geburt sowie weitere Angaben. Ferner zählen zu den personenbezogenen Daten auch IP-Adressen, Cookies sowie Standort- oder Chipkarten-Daten. Faustregel: Alle Informationen, durch die eine Person direkt oder mittelbar identifiziert werden kann, gelten als personenbezogene Daten.

Die richtige technische Lösung für den Datenschutz ab 2018

Um die Aufnahme und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Zukunft rechtssicher zu gestalten, sind die richtigen technischen Maßnahmen nötig. Aus diesem Grund hat die GRAEF IT eine umfassende Datenschutzberatung für alle interessierten Unternehmen vorbereitet: Wir geben Ihnen einen Überblick über alle rechtlich notwendigen Schritte und zeigen Ihnen die passende Technik für Ihren Betrieb. Mehr über unsere Datenschutz-Beratung in Berlin und Brandenburg erfahren Sie hier.

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